

Mobilitätseingeschränkte
Mobilitätseingeschränkte Personen

Mobilitätseingeschränkte Menschen fahren im gesamten KomBus-Gebiet kostenfrei mit.
Voraussetzung sind entsprechende Nachweise:
- der Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt
- gültige Wertmarke
Diese werden bei den zuständigen Versorgungsämtern bzw. Landratsämtern ausgestellt.
WICHTIG: Die Mitnahme von E-Scootern im Bus ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich
Ein vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in Auftrag gegebenes Gutachten zur „Untersuchung möglicher Gefährdungspotenziale bei der Beförderung von Elektromobilen (E-Scootern) in Linienbussen“ verweist auf eine mangelnde Standsicherheit dieser Fahrzeuge. Schon ein mittelschwerer Bremsvorgang des Busses kann ein Kippen oder Rutschen dieser Elektromobile verursachen. Die damit verbundene Unfallgefahr ist erheblich und gefährdet nicht nur die Nutzer der E-Scooter, sondern auch andere Fahrgäste.
KomBus weist aber deutlich darauf hin, dass Personen mit Elekro-Rollstühlen von dieser Regelung nicht betroffen sind. Diese werden weiterhin im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten befördert. In diesem Zusammenhang macht KomBus eindringlich darauf aufmerksam, dass Rollstühle auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen längs der Fahrtrichtung mit der Rückseite an der entsprechenden Anprallwand sicher abgestellt werden müssen. Dies ist z.B. bei E-Scootern nicht möglich.