

Fahrräder und Hunde
Für ein Fahrrad oder einen Hund muss jeweils eine Hunde-/Fahrradkarte gelöst werden. Diese kostet 1,70 € und gilt im gesamten VMT- Verbundgebiet 360 min. In den Nahverkehrszügen ist die Fahrradmitnahme kostenfrei. Für Hunde gilt eine generelle Maulkorbpflicht.
In den Regionalbussen der KomBus können ganzjährig 1-2 Fahrräder befördert werden.
Lesen Sie mehr über unsere Fahrradbeförderung von Ostern bis Oktober.
Aufgrund unterschiedlicher Platzverhältnisse in den jeweiligen Bustypen und der vorrangigen Beförderung von Kinderwagen und Rollstühlen besteht keine Mitnahmegarantie.
In Klein- und RufBussen sowie bei Fahrten anderer Verkehrsunternehmen können keine Fahrräder befördert werden. Diese sind im Fahrplan mit einem R (= RufBus), K (=Kleinbus) oder dem Kürzel des jeweiligen Verkehrsunternehmens gekennzeichnet. In Städtedreieck mobil- und Stadtmobil - Bussen ist wegen des erhöhten Fahrgastaufkommens die Fahrradmitnahme nur eingeschränkt möglich. Letztendlich entscheidet der Fahrer aufgrund der Platzverhältnisse im Bus und der Gewährung der Verkehrssicherheit über die mögliche Fahrradbeförderung.