Maskenpflicht entfällt ab 2. Februar in Thüringen
Im Öffentlichen Personennahverkehr entfällt ab Freitag die Maskenpflicht. Bundesweit fällt zusätzlich die Maskenpflicht im Fernverkehr.
Die im Infektionsschutzgesetz des Bundes festgelegte FFP2-Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen und Einrichtungen der Pflege bleibt bis auf Weiteres bestehen.
Mit der neuen und voraussichtlich letzten Thüringer Corona-Schutzverordnung bis zum Auslaufen der bundesgesetzlichen Ermächtigung am 7. April 2023 enden damit alle eigenständigen landesrechtlichen Schutzmaßnahmen. Geregelt werden nur noch Erleichterungen gegenüber dem Bundesrecht.
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