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VMT-Hopper-Ticket

Das VMT-Hopper-Ticket gilt innerhalb des Verbundgebietes in den Stadt- und Regionalbussen, Straßenbahnen und den Nahverkehrszügen der Eisenbahnen. Es ist als Einzelfahrt oder als Hin- und Rückfahrt für Fahrtstrecken bis maximal 7 Tarifzonen (Preisstufe 7) erhältlich. 

  • Gilt an einem Tag für eine Person pro Fahrtstrecke 240 Minuten (bei Hin- und Rückfahrt je 240 Minuten) montags bis freitags ab 9 Uhr und samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig bis 3 Uhr des Folgetages.
  • Erhältlich an den Automaten in Straßenbahnen, Bussen und Eisenbahnen und teilweise beim Fahrer, an den Automaten an Haltestellen und Bahnhöfen, in den Kunden- und Servicecentern.
  • Ein Eltern- oder Großelternteil kann beliebig viele eigene (Enkel-)Kinder bis einschließlich 14 Jahre kostenlos mitnehmen.

Tarif:

  • Einzelfahrt: 7,40 €
  • Hin- und Rückfahrt: 12,10 €

Hinweis: Das VMT-Hopper-Ticket ist nicht vordatiert. Damit Sie nicht unbeabsichtigt ohne gültigen Fahrausweis unterwegs sind, müssen Sie Ihr VMT-Hopper-Ticket immer vor Fahrtantritt entwerten! Beim Kauf direkt im Fahrzeug am Automat oder beim Fahrer beginnt die Gültigkeit sofort und eine Entwertung ist nur für die Rückfahrt notwendig.

Video zum VMT-Hopper-Ticket

Hunde-/Fahrradkarte

Für die Beförderung von Hunden und Fahrrädern wird eine Fahrkarte benötigt:

  • im gesamten VMT-Gebiet gültig
  • gilt 360 Minuten
  • Tarif: 2,10 €

Hunde-Mitnahme:

  • Hunde, welche nicht in einem gesonderten geschlossenen Transportbehälter oder in einer geeigneten geschlossenen Tragetasche untergebracht sind, haben vom Betreten des Fahrzeugs bis zum Verlassen des Fahrzeugs einen Maulkorb zu tragen und sind während der Beförderung an einer kurzen Leine zu führen.
  • Nachweislich ausgebildete Assistenzhunde wie Blindenführhunde, Diabetikerwarnhunde und Epilepsiehunde, die eine Person begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen. Sie sind von der Pflicht einen Maulkorb zu tragen befreit.

Fahrradmitnahme:

  • In den Regionalbussen der KomBus können ganzjährig ein bis zwei Fahrräder befördert werden.
  • Auf Grund unterschiedlicher Platzverhältnisse in den jeweiligen Bustypen besteht keine Mitnahmegarantie für Fahrräder. Kinderwagen und Rollstuhlfahrer werden vorrangig befördert.
  • In Klein- und Ruf-Bussen sowie bei Fahrten anderer Verkehrsunternehmen können keine Fahrräder befördert werden. Diese sind im Fahrplan mit einem R (= RufBus), K (= Kleinbus) oder dem Kürzel des jeweiligen Verkehrsunternehmens gekennzeichnet.
  • In Städtedreieck mobil- und Stadtmobil-Bussen ist wegen des erhöhten Fahrgastaufkommens die Fahrradmitnahme nur eingeschränkt möglich.
  • Letztendlich entscheidet der Fahrer aufgrund der Platzverhältnisse im Bus und der Gewährung der Verkehrssicherheit über die mögliche Fahrradbeförderung.

Mobilitätsticket

Das Mobilitätsticket ist das Ticket für einkommensschwache Personen in den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla. 

Es ist ein spezielles Busticket für alle Empfänger von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Empfängern von Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und Empfängern von Arbeitslosengeld nach Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).

Es gibt drei Varianten des Tickets:

  • Mobilitätsticket für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
  • Mobilitätsticket für den Saale-Orla-Kreis
  • Mobilitätsticket für beide Landkreise (Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla)

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Mobilitätseingeschränkte Personen

Mobilitätseingeschränkt kann vieles bedeuten: Ob blind oder sehbehindert, im Rollstuhl, mit Rollator oder Kinderwagen unterwegs – wir gestalten den ÖPNV so angenehm wie möglich. So unterstützen wir Sie in Ihrer Mobilität und achten auf die Barrierefreiheit unserer Fahrzeuge, Haltestellen, damit Sie bequem an Ihr Ziel kommen.

Mobilitätseingeschränkte Menschen fahren im gesamten KomBus-Gebiet kostenfrei mit. Voraussetzung sind entsprechende Nachweise:

  • der Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt
  • gültige Wertmarke

Diese werden bei den zuständigen Versorgungsämtern bzw. Landratsämtern ausgestellt.

WICHTIG: Die Mitnahme von E-Scootern (Elektromobile mit rollstuhlähnlicher Bauweise) im Bus  ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Ein vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in Auftrag gegebenes Gutachten zur „Untersuchung möglicher Gefährdungspotenziale bei der Beförderung von Elektromobilen (E-Scootern) in Linienbussen“ verweist auf eine mangelnde Standsicherheit dieser Fahrzeuge. Schon ein mittelschwerer Bremsvorgang des Busses kann ein Kippen oder Rutschen dieser Elektromobile verursachen. Die damit verbundene Unfallgefahr ist erheblich und gefährdet nicht nur die Nutzer der E-Scooter, sondern auch andere Fahrgäste.

KomBus weist aber deutlich darauf hin, dass Personen mit Elektro-Rollstühlen von dieser Regelung nicht betroffen sind. Diese werden weiterhin im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten befördert. In diesem Zusammenhang macht KomBus eindringlich darauf aufmerksam, dass Rollstühle auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen längs der Fahrtrichtung mit der Rückseite an der entsprechenden Anprallwand sicher abgestellt werden müssen. Dies ist z. B. bei E-Scootern nicht möglich.

Gepäck, Kinderwagen, Rollatoren

Die Mitnahme von Kinderwägen, Rollatoren oder Gepäck ist kostenfrei.

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