Weiter Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr
In Thüringen sind am Samstag neue Infektionsregeln in Kraft getreten. Nach diesen besteht die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr fort, so das Gesundheitsministerium. Allerdings muss nicht zwingend eine FFP2-Maske getragen werden, es reicht auch eine medizinische Maske aus. Eine Ausweitung der Maskenpflicht auf Verkaufs- und Veranstaltungsräume sowie auf die Gastronomie gibt es nicht. Die Verordnung gilt bis 12. November.
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