Wie fahren die Busse an Feiertagen?
Kategorie: Fahrpläne
In der Regel verkehren unsere Busse an Feiertagen wie an Sonntagen. Am 24. und 31. Dezember fahren wir meist wie samstags und der Busverkehr auf den Regionallinien und Stadtmobil-Linien wird ab 19.00 Uhr eingestellt. Für die Städtedreieck mobil-Linien gibt es meist Sonderregelungen. Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage unter News oder am Servicetelefon.
Wie kann ich Schülerzeitkarten nutzen?
Kategorie: Allgemeines
Für Schüler und Auszubildende, die regelmäßig die Busse im KomBus-Bedienungsgebiet nutzen, gibt es vergünstigte Schülerwochen- und monatskarten. Für den Kauf und das Fahren mit Schülerzeitkarten benötigt ihr einen Nachweis der Schule oder des Ausbildungsbetriebes. Anträge erhaltet ihr in unseren Bussen oder Servicecentern in Rudolstadt, Saalfeld, Schleiz, Bad Lobenstein, Pößneck und Mellenbach-Glasbach.
Das von Schule/Ausbildungsstätte bestätigte Formular legt ihr dann bitte in einem unserer Servicecenter vor. Dort erhaltet ihr eure Schülerkunden-karte. Diese gilt als Nachweis beim Kauf der Schülerzeitkarten - im Bus oder in den Servicecentern. Zur Ausstellung der Kundenkarte bitte ein Passbild mitbringen!
Noch ein Hinweis: Unsere Schülerwochen- und monatskarten sind persönliche Zeitkarten und damit nicht übertragbar. Dafür unterschreibt ihr bitte nach Erhalt des Tickets auf dem markierten Feld auf Vorderseite.
Den Antrag auf Schülerkundenkarte könnt ihr unter Tickets/Tarife downloaden.
Kann ich den Bus auch mit meinem E-Scooter nutzen?
Kategorie: Sicherheit
Die Mitnahme von E-Scootern im Bus ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Ein vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in Auftrag gegebenes Gutachten zur „Untersuchung möglicher Gefährdungspotenziale bei der Beförderung von Elektromobilen (E-Scootern) in Linienbussen“ verweist auf eine mangelnde Standsicherheit dieser Fahrzeuge. Schon ein mittelschwerer Bremsvorgang des Busses kann ein Kippen oder Rutschen dieser Elektromobile verursachen. Die damit verbundene Unfallgefahr ist erheblich und gefährdet nicht nur die Nutzer der E-Scooter, sondern auch andere Fahrgäste.
KomBus weist aber deutlich darauf hin, dass Personen mit Elekro-Rollstühlen von dieser Regelung nicht betroffen sind. Diese werden weiterhin im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten befördert. In diesem Zusammenhang macht KomBus eindringlich darauf aufmerksam, dass Rollstühle auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen längs der Fahrtrichtung mit der Rückseite an der entsprechenden Anprallwand sicher abgestellt werden müssen. Dies ist z.B. bei E-Scootern nicht möglich.